Allgemeine COVID-Hinweise für NRW / Essen:
Zur Eindämmung der Coronavirus-Pandemie gilt in NRW bis vorerst einschließlich 10. Januar 2021 die Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (CoronaSchVO).
Die Stadt Essen hat darüber hinaus per Allgemeinverfügung (pdf, 345 kB) weitere Regelungen getroffen.
Verstöße werden gemäß des zugehörigen Straf- und Bußgeldkatalogs geahndet.
Das Ordnungsamt der Stadt Essen hat für Bürger*innen FAQ zu den geltenden Regelungen zusammengestellt.
Sie finden Antworten auf häufig gestellte Fragen zur CoronaSchVO auch auf der Website des Landes Nordrhein-Westfalen.
Stand: 22.12.2020
Mirbach-Catering Regeln:
Wir erwarten von unseren Kunden Verantwortungsbewusstsein für sich selbst und die Mitmenschen:
- Desinfizieren Sie sich bitte die Hände! Sie schützen SICH, ANDERE und unser PERSONAL
- MNS – Mund-Nasen-Schutz ist Pflicht !!!
- KEIN hochgezogener Pullover, KEIN Schal, KEIN T-Shirt,
- 1,5m Abstand zum Vorder- oder Nebenkunden
- Das Anstellen beginnt zwingend am EINGANG
- warten Sie auf die Hinweise unseres Personals
- TELEFONIEREN Sie NICHT im Laden
- ESSEN Sie NICHT im Laden
Hinweis Catering Bedingungen:
- Wir haben die Mindest-Personenzahl für das Catering auf 6 Personen reduziert,müssen aber eine Mindermengenpauschale von 10,- € erheben