Allgemeine Geschäftsbedingungen Catering
1. Geltung der Lieferungs- und Zahlungsbedingungen
Unsere Lieferungs- und Zahlungsbedingungen werden mit Auftragserteilung für alle jetzigen wie künftigen Lieferungen anerkannt. Abweichende Erklärungen und Geschäftsbedingungen des Käufers verpflichten uns auch dann nicht, wenn wir ihnen bei Vertragsabschluß nicht widersprechen.
2. Angebote
Alle unsere Angebote sind an Tagespreisen orientiert. Eine starke Veränderung im Einkaufspreis führt aus diesem Grund auch zu einer Anpassung der Rechnung, soweit nötig. Irrtum sowie Zwischenverkauf sind vorbehalten.
3. Lieferung
Die Lieferung erfolgt im Umkreis bis 15 km gegen eine Pauschale von 20,- €, im Umkreis bis 25 km gegen eine Pauschale von 30,- €.
Für größere Entfernungen erstellen wir Ihnen gerne ein individuelles Angebot.
Zur Entfernungsberechnung wird Google-Maps als verbindlich erklärt. Aus Gründen der Verkehrsführung oder Warensicherung kann der Fahrer von der Route abweichen. Wir sind bemüht, vorgesehene Liefertermine einzuhalten. In Fällen höherer Gewalt oder bei Fremdverschulden kann keine Schuld auf uns abgeleitet werden. Wir behalten uns Ersatz- oder Teillieferungen vor. Schadensersatzansprüche seitens des Käufers sind ausgeschlossen.
An Sonn- oder Feiertagen berechnen wir für Ihren Auftrag eine Pauschale von 30,- €. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir bei Aufträgen mit einem Warenwert unter 100,- € einen Mindermengenzuschlag von 15,- € in Anrechnung bringen müssen.
4. Preise Partyservice ( im Sinne §12 Absatz 2 Nummer 1 UStG )
Partyservice beinhaltet keine Zusatzleistungen, wie Dekorieren, Servieren oder das Überlassen von Geschirr, Besteck oder Mobiliar. Endverbraucher können sich an der gültigen Ausgabe unserer „Partyservice“-Preisliste orientieren. Diese Preise sind Endverbraucherpreise und beinhalten 7% MwSt. für Lebensmittel.
5. Preise Catering ( im Sinne §3 Absatz 9 UStG )
Jedes Cateringangebot ist ein Nettoangebot zzgl. der gesetzlichen MwSt. von z.Zt. 19%. Alle angegebenen Preise sind unverbindlich, da die für die Kalkulation zu Grunde liegenden Preise Tagespreise sind. Für Firmenkunden stellt die „Partyservice“-Preisliste eine Netto-Preisliste dar, an der sie sich orientieren können.
6. Zahlungsbedingungen
Unsere Rechnungen werden Netto zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer ausgewiesen und sind sofort ohne Abzug bei Lieferung der Ware zahlbar. Ab einem Auftragswert von 500,00 € erwarten wir bei Auftragserteilung eine Anzahlung in Höhe von 50% der Gesamtsumme. Befindet sich der Käufer im Verzug, so hat er vom Fälligkeitstage an Zinsen in Höhe von mindestens 3% über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, zzgl. Mehrwertsteuer, zu leisten. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Darüber hinaus sind wir ungeachtet weitergehender gesetzlicher Ansprüche berechtigt, weitere Lieferungen zu verweigern, ohne dass dem Käufer hieraus irgendwelche Rechte erwachsen.
7. Eigentumsvorbehalt
Sämtliche gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus den laufenden Geschäftsverbindungen einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent sowie etwaiger Nebenforderungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, unser Eigentum. Der Käufer tritt darüber hinaus zur Sicherung aller Forderungen seine Eigentumsrechte sowie Anwartschaftsrechte an allen Waren ab. Zugriffe Dritter auf unsere Ware vor Zahlung hat der Käufer unverzüglich mitzuteilen und Widerspruch unter Hinweis auf unseren Eigentumsvorbehalt zu erheben.
8. Beanstandungen, Mängelrügen
Bei Lieferung erkennbare Mängel wegen Beschädigung der Ware oder Fehllieferung sind beim Warenempfang auf der Lieferungsquittung zu vermerken und uns unmittelbar zurückzuschicken. Bei jeder Mängelrüge steht uns das Recht zur Besichtigung und zur Prüfung der beanstandeten Ware in unverändertem Zustand zu. Mängel eines Teils der Ware berechtigen den Käufer nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung. Als versteckte Mängel können nicht Qualitätsbeeinträchtigungen geltend gemacht werden, die in Folge unsachgemäßer Einlagerung beim Käufer entstanden sind. Gemäß den Richtlinien des HACCP können wir zur weiterführenden Kontrolle der Mängelrüge Einsicht in die Datenblätter, die mit dem QM-System in Verbindung stehen fordern. Eine Verweigerung kann zur Ablehnung der Mängelrüge führen.
9. Haftung
Soweit die vorstehenden Klauseln keine besonderen Vorschriften enthalten, ist ein Schadensersatzanspruch des Käufers, gleich aus welchem Rechtsgrund ausgeschlossen, soweit wir nicht für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit unserer leitenden Mitarbeiter oder Gehilfen aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften haften.
10. Schlussbestimmung
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein bzw. nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkung der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahe kommt, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen beziehungsweise undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten also entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.
Erfüllungsort und Gerichtsstand und für alle Parteien ist Essen.